Schnell, ortsunabhängig und sicher: die elektronische Signatur elektronische-signatur

Ich weiß gar nicht mehr ganz genau, wann das war, aber vor ein paar Jahren, habe ich erstmals etwas digital signiert. Nein, damit ist nicht der E-Mail-Abbinder gemeint, sondern das Unterzeichnen eines Dokumentes. Klingt unspektakulär, in dem Fall war das aber komplett neu für mich. Einfach so in ein PDF einen Haken gesetzt, der in Verbindung mit einigen verifizierenden Angaben meinerseits ein rechtskräftiges Bild abgegeben hat. Sogar mit personalisierter Handschrift-Optik, so man wollte (und konnte). Einfache, digitale Zeit. Vor allem für die, die massenhaft mit dem Unterzeichnen von Dokumenten zu tun haben. Die können sich den Gang zum Scanner oder Fax-Gerät nämlich mittlerweile sparen.

So läuft das nämlich bei mir meist noch ab, wenn ich Dokumente zum unterzeichnen erhalte. Die entsprechende Seite ausdrucken, analog unterzeichnen, einscannen und wieder in den Rest des (sich nun visuell deutlich von „meiner“ Seite absondernden) Rest einfügen. Geht irgendwie, auch einigermaßen schnell, ist aber doch nervig. Zumal die Gegenseite selbiges ja auch machen muss. Vermutlich x-fach so oft, wie ich. Da kann es sich also lohnen, mal nach einer Art „Internet-Notar“ Ausschau zu halten. Der Begriff ist jetzt total laienhaft und semantisch vermutlich falsch gewählt… Was ich damit meine, ist eine Software, die die digital erteilten Unterschriften eben auch als valide verifiziert und entsprechend rechtlich geltend macht.

Eine Möglichkeit für diese elektronische signatur ist Yousign.com. Das Unternehmen mit Sitz im französischen Caen bietet eine entsprechend europäische Orientierung, auch, was die Rechtskräftigkeit und Datenschutz-Ausrichtung anbelangt. Für Leute wie mich persönlich dürfte das System eher weniger von Interesse sein, nicht wegen der Funktionalität, sondern der Kosten. Die beginnen bei 25 Euro pro Monat und Benutzer, was bei vielleicht ein, zwei Dutzend Dokumenten im Jahr nicht wirklich lohnt. Arbeitet man aber in einer Agentur oder einem Unternehmen, das massenhaft mit dem Unterzeichnen von internen wie externen Dokumenten zu tun hat, kann das lohnen.

Ich bin immer wieder fasziniert davon, wie kleine Details wie diese aus der realen, analogen Welt in die neue, digitale überführt werden. Und, woran man dabei denken muss. Das ist wie gesagt nicht einfach nur das Einscannen der eigenen Unterschrift, so dass man ein Bild davon einfach unter die Dokumente photoshopt. Dahinter liegt eine ganze Projekt-Management-Software, die nicht nur angibt, ob diese gegebene Unterschrift auch echt (im Sinne von, „korrekt erteilt“) ist, sondern auch allerlei Ablaufprozesse steuern und ordnen kann.

Der europäischen eIDAS-Verordnung folgend wurde auch in Deutschland bestimmt, was elektronisch signiert werden darf und was nicht:

„Dokumente und Anwendungsfälle der elektronischen Signatur:
Arbeitsverträge, Kostenvoranschläge, Handelsabkommen, Mietverträge … Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, können die meisten Dokumente in Deutschland elektronisch unterzeichnet werden. Die elektronische Signatur ist für alle Berufsgruppen und in allen Branchen gültig.
Folgende Arten von Dokumenten können nicht elektronisch unterzeichnet werden:
Notarielle Beurkundungen:
– mit dem Familienrecht in Zusammenhang stehende Dokumente sowie Unterlagen, die Nachlass- oder Erbangelegenheiten betreffen (z. B.: Erbvertrag, Ehevertrag)
– Verträge über den Erwerb oder die Übertragung von Immobilien
– die Erstellung der Satzung und die Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ausgeschlossen sind außerdem folgende handschriftliche Dokumente:
– Schuldscheine
– Bürgschaftsurkunden
– Arbeitnehmerüberlassungsverträge, befristete Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben“

Das mal als kleiner, schneller Überblick über aktuelle Möglichkeiten (oder eben auch Nicht-Möglichkeiten) für die elektronische Signatur.

Mit freundlicher Unterstützung von YouSign.com.

Beitrag von: Maik Samstag, 8. Februar 2020, 09:39 Uhr

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