Klasse Marketing-Aktion des Online-Nachhilfe-Portals The Tutor Crowd. Die sind kurzerhand durch die Straßen Londons und haben mit Stickern rechtschreibschwache Tags und Graffitis berichtigt. Klar, Klugscheißer mag eigentlich niemand, aber diesen Ansatz finde ich super!
via: ufunk
Ist das nicht Sachbeschädigung, wo der „zweite Schmierer“ auch noch seine Adresse hinterläßt?
Nach – de jure – ja.
Sicherlich kann der „Künstler“ darauf sauer sein, aber da das keine komplexen Pieces sind, dürfte das nicht wirklich relevant sein, denke ich. :)
Ich meine nicht den ersten „Schmierfink“. Ich meine die tatsächliche Sachbeschädigung des Gebäuses, Gegenstandes etc. der bekritzelt wird. Das ist nach StGB – Sachbeschädigung und setzt nach § 823 BGB, eine Reputationspflicht nach sich. Da man der ersten „Künster“ nicht ermitteln kann (sehr schwierig) ist es durchaus möglich, daß man sich dann den zweiten krallt. Und der hat dummer Weise seine Identität durch den Werbeaufkleber preisgegeben. Zudem ist auch der Werbeaufkleber an vielen Stellen auch schon Sachbeschädigung. Ich will hier nicht auf Gutmensch machen. Ich meine nur das ich die Idee richtig gut finde, aber es nach hinten los gehen könnte. Rein technisch-strafrechtlich.
Ich seh aber gerade, daß die Korrekturen Aufkleber und keine neuen „Schmiereren“ sind. Seh ich jetzt wirklich gerade erst. Das entschäft die Sache natürlich. Könnt aber trotzdem zum Problem werden, wenn’s einer der Eigentümer der beschmierten Flächen drauf anlegt. Er könnt sogar noch auf Urheberrecht pochen, da sein schönes Eigentum auch noch für Werbezwecke (kommerzielle) „mißbraucht“ wird. Aber die Idee ist einfach nur TOP!
Ja, das ist natürlich das eigentliche Problem bei Graffitis. Genauso könnte man (solange es sich um städtische Bauten handelt) von kulturellem Gut sprechen. Außerdem gibt es ja auch Flächen, auf denen es erlaubt oder zumindest geduldet wird. Aber stimmt, durch den Aufkleber ist eine direktere Verbindung gegeben, die nicht unbedingt optimal ist und ein durchdachteres Handeln offenbart.