Buffets sind ja immer so eine Sache. Die „All You Can Eat“-Rechnung geht für Restaurants nur auf, weil viele Sattmacher angeboten werden, einige Leute sich beim Essen zurückhalten und man allgemein günstiger beim Kochen davonkommt, wenn man große Mengen statt Tellergerichte auf Bestellung zubereiten kann. Aber wie sehr kann man so einen Buffetbesuch ausreizen? Das hat Madison beim US-Restaurant Golden Corral ausprobiert.
Bei Golden Corral gibt es anscheinend den ganzen Tag über Buffets, die lediglich den Tages(mahl)zeiten angepasst werden. Also bestellt die junge Frau zum Frühstück das Buffet und isst. Und sitzt. Und isst. Und sitzt. Zum Mittag weiter, ebenso zum Abendessen (ist das dann „Brunchinner“?!). Der Test, um zu sehen, ab wann die Mitarbeitenden sauer werden oder sie gar rausschmeißen, endet in der Erkenntnis, dass sie bis zum Ladenschluss bleiben darf. Zwölf US-Dollar für zwölf Stunden All You Can Eat & Drink – nicht der schlechteste Deal! Ist jetzt nicht wirklich was für die „WIN Compilation“, daher gibt es das kurze Zusammenfassung hier mal ausnahmsweise als Einzelpost für euch:
@ugh_madison I cant believe this happened! I wanted to see how long i can stay at golden corral. #goldencorral #buffett
Wie lange darf man von einem Buffet essen?
Meine kurze Internetrecherche zur Frage, wie lange man in Deutschland von einem Buffet essen bzw. vor Ort bleiben darf, hat leider keine konkrete Antwort ergeben. Es gibt ein paar theoretische Geplänkel auf Basis der Rechtslage, mittlerweile haben sich die meisten Betriebe aber schlicht durch angegebene Buffetzeiten oder maximale Besuchsdauern abgesichert. Auch wird explizit von „Frühstücksbuffet“, „Mittagsbuffet“ oder „Abendbuffet“ gesprochen, damit man sich so semantisch auf die entsprechende Zeit beschränken kann. In der Regel wird dann ein kompletter Buffet-Austausch durchgeführt, der somit eine klare Trennung ermöglicht und aufzeigt „Was du gezahlt hast, hast du bekommen – jetzt musst du nochmal zahlen für die nächste Runde“.
Darf man Essen vom Buffet mitnehmen?
Uneinigkeit herrscht anscheinend, was die Mitnahme von Speisen anbelangt, die vom Buffet stammen. Ein Anwalt hat dem Münchener Merkur angegeben, dass eine Mitnahme rechtlich nicht vorgesehen ist, aber einzelne Restaurants und Hotels wohl kulant sind, was kleine Snacks (Obst) anbelangt, andere wiederum gar den teils erfolgenden kulinarischen Diebstahl mit einberechnen und auf die Preise aufschlagen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dagegen sogar dazu aufgerufen, Reste mitzunehmen, da dafür bezahlt worden ist. Ich würde das einfach mal mit gesundem Menschenverstand angehen. Am besten fragt man einfach nach, ob es okay ist, eine Kleinigkeit mitzunehmen. Oder ihr schaut mal bei Essensrettungs-Angeboten wie Too Good to Go – da sind vor allem viele Hotels am Start, die Buffet-Reste zu günstigen Preisen anbieten.
Wie man das beim regulären Buffet mit lediglich ein bis drei Gängen (also, dorthin…) richtig macht, hat dieser Kollege bereits vor einigen Jahren demonstriert.
Quelle: „Twisted Sifter“
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