Ich versehe ja regelmäßig Inhalte hier im Blog mit dem Schlagwort „History“, weil es sich um älteres Material handelt, hier wurde aber tatsächlich Geschichte geschrieben! Medien- und Rechtsgeschichte gleichermaßen. Erfinder Thomas Edison und sein Ingenieur William K. L. Dickson haben 1893 das Urheberrecht auf das Werk “Edison Kinetoscopic Records“ öffentlich beim US-Patentamt angemeldet. Das erste für eine Videoaufnahme überhaupt! Leider war die Dokumentation des Ganzen derart rudimentär und nachfolgend schlecht überliefert, das über die letzten Jahrzehnte gegrübelt worden war, um welchen Film es sich genau handeln würde?
Bis Ende Oktober diesen Jahres. Dr. Claudy Op den Kamp hat als „Kluge Fellow“ an der Library of Congress in Washington D.C. kürzlich die Entdeckung vollbracht, um was es sich damals genau gehandelt hat: „The Blacksmith Shop“. Ein kurzes Video, das bereits seit neuneinhalb Jahren auf YouTube zu finden ist, die offizielle Verbindung zum Urheberrecht hatte bislang nur gefehlt. Na dann: Viel Spaß mit dem ältesten urheberrechtlich geschützten Film aller Zeiten! Ihr braucht keinen Überlängeaufschlag leisten und euch mit Proviant eindecken, das ist eher ein Kurzkurzfilm mit seiner gerade mal knappen Minute Spielzeit:
Der Kurzfilm hat sogar einen IMDb-Eintrag mit der Kennung „tt0000005“. Dort wird er übrigens als „Blacksmith Scene“ geführt, alternativ ist das Video auch als „The Blacksmithing Scene“ geläufig. Zur Einordnung: Davor kommen noch „Un bon bock“ (tt0000004, 1892), „Pauvre Pierrot“ (tt0000003, 1892), „Le clown et ses chiens“ (tt0000002, 1892) und „Carmencita“ (tt0000001, 1894). Die früher datierten Werke dürften schlicht nicht urheberrechtlich geschützt worden sein oder fliegen aus der US-zentrierten Geschichtserzählung raus, weil sie aus Europa stammen.
Quelle: „Neatorama“
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